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ASM Bezirk 15 Satzung

ASM Satzung von 1990

Satzung des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes Bezirk XV – Augsburg e.V.

Seit Bestehen des Musikbezirkes XV ist es die oberste Pflicht der jeweiligen Vorstandschaft, für das Wohl der Mitgliedskapellen zu sorgen, ihnen gegenüber der Kommunen, dem Landkreis und der Dachorganisation „Allgäu-Schwäbischer Musikbund“ mit Sitz in Krumbach/Schwaben vertretungsweise mit Anträgen, finanziellen Hilfestellungen und sonstigen Dienstleistungen zur Seite zu stehen.

Es ist nicht gut, wenn diese „Vertretungstätigkeit“, die zum Teil auch Risiken beinhalten, von einem rechtlich nicht organisierten Gremium getragen wird. Auch andere Gegebenheiten haben die derzeitige Vorstandschaft veranlaßt, den Bezirk XV in das Vereinsregister eintragen zu lassen.

Das ist für uns und unsere Nachfolger ein rechtliches Polster, mit dem es sich leben läßt. Es soll ja nicht so sein, daß die Vorstandschaft, wer immer es sein mag, mit seinem privaten Hab und Gut zur Sache stehen muß, wenn mal was schief läuft.

Einige kleinere „Repatature“ waren an der Satzu nötig, um sie durchzubringen, aber §10, Abs. 2 hat uns die ganze Angelegenheit sehr vereinfacht.

In der vorliegenden Handreichung für unsere Mitgliedskapellen können Sie alles nchlesen, was für Ihre Kapelle wichtig sein kann.

Im Sinne unserer Musikgemeinschaft grüße ich Sie recht herzlich

Ihr Karl Wiedersatz, Augsburg, 29. Juli 1991

1990-11-23_ASM-Bezirk15-Satzung